Do

22

Jul

2010

Anhänger bei den Feuerwehren

Anhänger bei den Feuerwehren

Anhänger für Feuerlöschzwecke sind vom Zulassungsverfahren ausgenommen!

Ein entsprechendes Schreiben u.a. an die Zulassungsstellen ist vom StMI in

Verbindung mit dem StMWIVT in Vorbereitung.

Derzeit ist die Praxis bei den Zulassungsstellen in Bayern unterschiedlich.

In den Feuerwehren befinden sich immer noch viele Anhänger mit eigenem

Kennzeichen und eigener Zulassung. Alle zwei Jahre muss man deshalb auch eine

Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO an diesen durchführen lassen. Dies kann

zukünftig entfallen.

Nach Rückfrage bei der Versicherungskammer Bayern ist der Anhänger mit dem

ziehenden Fahrzeug mit versichert (Haftpflicht). Die Kaskoversicherung (Teil- oder

Vollkasko) des Fahrzeugs trifft allerdings nicht auf den Anhänger zu.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

  • loading
Neue EINSÄTZE!

Do schau her....!

...damit sie im voraus planen können!

 

06.06.2015 150 Jahrfeier in der Stadthalle mit Saxn di...wir feiern dieses Jubiläum mal auf andere Art und Weise!

Höhensicherungslehrgang beginnt am 1.3.2012 um 19:00Uhr in Plattling. Bitte bei Mitch anmelden! Nächste Übung der Höhensicherung am Montag 27.2.2012 um 19:00Uhr, Sonderausbildung durch Straßer und Gerlach: Einfachere Techniken beim Bergen aus Höhen und Tiefen

Aktuelle Warnung

Aktuelle Unwetterwarnungen für Deutschland