Do
22
Jul
2010
Anhänger bei den Feuerwehren
Anhänger bei den Feuerwehren
Anhänger für Feuerlöschzwecke sind vom Zulassungsverfahren ausgenommen!
Ein entsprechendes Schreiben u.a. an die Zulassungsstellen ist vom StMI in
Verbindung mit dem StMWIVT in Vorbereitung.
Derzeit ist die Praxis bei den Zulassungsstellen in Bayern unterschiedlich.
In den Feuerwehren befinden sich immer noch viele Anhänger mit eigenem
Kennzeichen und eigener Zulassung. Alle zwei Jahre muss man deshalb auch eine
Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO an diesen durchführen lassen. Dies kann
zukünftig entfallen.
Nach Rückfrage bei der Versicherungskammer Bayern ist der Anhänger mit dem
ziehenden Fahrzeug mit versichert (Haftpflicht). Die Kaskoversicherung (Teil- oder
Vollkasko) des Fahrzeugs trifft allerdings nicht auf den Anhänger zu.

