Do

22

Jul

2010

Anhänger bei den Feuerwehren

Anhänger bei den Feuerwehren

Anhänger für Feuerlöschzwecke sind vom Zulassungsverfahren ausgenommen!

Ein entsprechendes Schreiben u.a. an die Zulassungsstellen ist vom StMI in

Verbindung mit dem StMWIVT in Vorbereitung.

Derzeit ist die Praxis bei den Zulassungsstellen in Bayern unterschiedlich.

In den Feuerwehren befinden sich immer noch viele Anhänger mit eigenem

Kennzeichen und eigener Zulassung. Alle zwei Jahre muss man deshalb auch eine

Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO an diesen durchführen lassen. Dies kann

zukünftig entfallen.

Nach Rückfrage bei der Versicherungskammer Bayern ist der Anhänger mit dem

ziehenden Fahrzeug mit versichert (Haftpflicht). Die Kaskoversicherung (Teil- oder

Vollkasko) des Fahrzeugs trifft allerdings nicht auf den Anhänger zu.

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